Ein Bundesgesetz durchläuft nacheinander beide Kammern des Parlaments. Es ist dasselbe Gesetz – der Nationalrat entscheidet zuerst, danach kommt der Bundesrat.
1 · Einbringung (NR)Regierungsvorlage, Initiativantrag der Abgeordneten oder Volksbegehren
2 · Ausschuss (NR)Ein Fachausschuss berät → Ausschussbericht
3 · Beschluss (NR)Das Plenum stimmt ab → Gesetzesbeschluss des Nationalrats
4 · BundesratPrüft den Beschluss. Kann Einspruch erheben (aufschiebendes Veto)
5 · KundmachungBundespräsident beurkundet → Bundesgesetzblatt (BGBl)
Sind NR- und BR-Gesetz dasselbe? Ja – es ist dasselbe Gesetz, das zuerst der Nationalrat beschließt und danach der Bundesrat behandelt. Der Bundesrat kann meist nur Einspruch erheben (aufschiebendes Veto); der Nationalrat kann ihn mit einem Beharrungsbeschluss überstimmen. In der Datenbank sind NR-Seite und BR-Seite als getrennte Dokumente geführt – umschaltbar unten mit „Nationalrat / Bundesrat“.